Service allgemein
Öffentlich bestellte Sachverständige sind Personen, die von
einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt
wurden (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern,
Landwirtschaftskammern, Bezirksregierungen, u.a.). Öffentlich
bestellte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde,
Objektivität und Vertrauenswürdigkeit
aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die
Bestellungskörperschaft. Wo kann ein Sachverständiger helfen?
Ein Sachverständiger kann helfen, wenn eine unabhängige, fachliche Beratung oder Information benötigt wird. Ein Schaden oder Handwerkliche Leistung beurteilt, eine Schadensursache ermittelt, eine Gewerk bewertet, ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll.
Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger und Gutachter genießen hohe Glaubwürdigkeit vor Gericht und stellen meisst die Basis einer gütlichen Einigung dar.
Bitte beachten Sie:
Der Begriff "Sachverständiger" ist nicht geschützt ! Daher sollten Sie bei der Beauftragung eines Sachverständigen unbedingt darauf achten, dass er öffentlich bestellt und vereidigt worden ist. Damit ist gewährleistet, dass der Sachverständige über geprüftes Wissen zum jeweiligen Fachgebiet verfügt und dessen Gutachten vor Gericht verwertbar sind.
Der Schwerpunkt der Sachverständigentätigkeit liegt in der Erstellung von Gerichts-, Privat- und von Schiedsgutachten. Die öffentliche Bestellung als Sachverständiger im Handwerk setzt die persönliche Eignung und besondere Sachkunde auf dem Bestellungsgebiet sowie die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Erstattung von Gutachten voraus.